Storno Funktion Fibu
Verfasst: 15. März 2017 11:56
Hallo Zusammen,
folgender Sachverhalt. Eine Buchung wurde beispielsweise am 15.01.17 mit Abzug der Vorsteuer über das FibuBuchBlatt gebucht. In der anschließenden Umsatzsteuervoranmeldung wurde die Vorsteuer natürlich berücksichtigt. Jetzt merkt die Buchhalterin am 05.03.17 das Sie bei der Buchung einen Fehler begangen hat und storniert die gesamte Buchung an diesem Tag. Die Storno Buchung wird daraufhin automatisch mit dem Buchungsdatum 15.01.17 gesetzt. Jetzt kann man natürlich geteilter Meinung sein, ob dies so richtig ist oder nicht. Die Vorsteuer die ursprünglich im Januar gemeldet wurde, ist durch die Stornobuchung wieder aufgehoben und somit eine falsche USTVA gemeldet. Hier wäre es natürlich besser wenn der Anwender selbst entscheiden kann, an welchen Buchungsdatum die Stornobuchung durchgeführt werden soll. Hier bleibt dann wohl nur die Funktion "MwSt. abrechnen und buchen". Diese setzt ja alle bereits gemeldeten MwSt.-Posten auf abgeschlossen. Nachzügler werden dann in der nächst folgenden USTVA berücksichtigt. Wie seht Ihr den Sachverhalt? Gerade bei der Stornofunktion.
Grüße
Daniel
folgender Sachverhalt. Eine Buchung wurde beispielsweise am 15.01.17 mit Abzug der Vorsteuer über das FibuBuchBlatt gebucht. In der anschließenden Umsatzsteuervoranmeldung wurde die Vorsteuer natürlich berücksichtigt. Jetzt merkt die Buchhalterin am 05.03.17 das Sie bei der Buchung einen Fehler begangen hat und storniert die gesamte Buchung an diesem Tag. Die Storno Buchung wird daraufhin automatisch mit dem Buchungsdatum 15.01.17 gesetzt. Jetzt kann man natürlich geteilter Meinung sein, ob dies so richtig ist oder nicht. Die Vorsteuer die ursprünglich im Januar gemeldet wurde, ist durch die Stornobuchung wieder aufgehoben und somit eine falsche USTVA gemeldet. Hier wäre es natürlich besser wenn der Anwender selbst entscheiden kann, an welchen Buchungsdatum die Stornobuchung durchgeführt werden soll. Hier bleibt dann wohl nur die Funktion "MwSt. abrechnen und buchen". Diese setzt ja alle bereits gemeldeten MwSt.-Posten auf abgeschlossen. Nachzügler werden dann in der nächst folgenden USTVA berücksichtigt. Wie seht Ihr den Sachverhalt? Gerade bei der Stornofunktion.
Grüße
Daniel