Abtretung vom Lizenzkauf

8. Juli 2015 11:54

Ich wünsche allen einen wunderschönen guten Tag.

Es handelt sich um Microsoft Dynamics NAV 2009.

Ein Kunde mit einem Wartungsvertrag hat weitere User bestellt und auch von uns eingespielt bekommen. Nach zwei Tagen hat der Kunde festgestellt, dass er doch keine weitere User benötigt und hat schriftlich mit einer 14 tätigen Rückgabefrist gekündigt.

So etwas ist noch nie vorgekommen und irgendwie konnte ich bis jetzt nicht raus finden, ob es diese Frist bei Microsoft gibt. Ich bin der Meinung, dass die Lizenzierung nicht rückgängig gemacht werden kann.

Wer hatte schon mal so einen Fall und mir sagen kann, ob der Kunde Recht hat?

Vielen Dank im Voraus

Re: Abtretung vom Lizenzkauf

8. Juli 2015 13:26

Nach meinem Laienwissen, also ohne jede Gewähr:
Ein 14-tägiges Rückgaberecht gibt es per Gesetz nur für Verbraucher und bei Online-Einkäufen. Für ein Unternehmen - welches dein Kunde zweifelsohne ist - gilt das nicht. Und sowohl Software als auch Individualanfertigungen bilden (für Verbraucher) auch noch Sonderfälle. Eine Rücknahme wäre also nach meiner Meinung reine Kulanz eurerseits (ausgehend davon, dass der Vertrag zwischen euch und dem Kunden zustande gekommen ist), insofern in AGB/Kaufvertrag nicht noch eine Sonderregelung steht.

Aber da solltest du in jedem Fall noch einen Juristen befragen.

Re: Abtretung vom Lizenzkauf

8. Juli 2015 13:53

Vielen Dank für die Antwort.

Nach der Aussage von einem Microsoft Mitarbeiter gibt es eine 90 tägige Rückgabefrist. Was ich ehrlich gesagt immer noch nicht glaube und tiefer graben werde...

Gruß
Tatjana

Re: Abtretung vom Lizenzkauf

10. Juli 2015 11:20

McClane hat geschrieben:Aber da solltest du in jedem Fall noch einen Juristen befragen.

So leid es uns auch tut, aber eine Rechtsberatung können und dürfen wir hier nicht anbieten.
Sofern eure Verträge mit dem Kunden und die gegenüber Microsoft nicht eindeutig sind, bleibt euch nur die Beratung durch einen Fachanwalt.

Re: Abtretung vom Lizenzkauf

10. Juli 2015 11:24

Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt... eine Rechtsberatung benötige ich NICHT.

Gruß
Tatjana