Dreiecksgeschäft - dumme Fragen

31. August 2010 18:00

Hi, @all,

ich habe ganz dumme Fragen zum Dreiecksgeschäft und der Abbildung in Navision. Habe dazu leider kein Whitepaper o.ä. gefunden. Meines Erachtens muss ich doch meine EU-Kunden erstmal richtig schlüsseln, was die MwSt-Geschgruppe angeht und natürlich müssen sie auch eine geprüfte und richtige UST-ID haben. Dann muss ich doch selber entscheiden, ist der Auftrag Teil eines Dreiecksgeschäftes und den Haken im Auftragskopf setzen. Daraufhin wird dann in den MwST-Posten auch das Häkchen gesetzt und die ZM kann das Dreieckgsgeschäft richtig ausweisen. An der MwSt-Buchungsmatrix muss ich doch nichts besonderes zusätzlich für Dreiecksgeschäfte anpassen, oder doch??

Ich muss gestehen, ich befasse mich zwar mit der Fibu, aber mit Dreiecksgeschäften hatte ich so direkt noch nie was zu tun, nur in der Theorie. Und genau das oben hat mich heute ein Kunde gefragt.. Und nu suche ich eben "was schriftliches" ...

Wie immer heissen Dank im Voraus für Eure Antworten.

Viele Grüße
Annette

Re: Dreiecksgeschäft - dumme Fragen

1. September 2010 10:30

Hallo Annette,

Du hast das genau richtig erkannt. Es gibt "nur" das Feld "EU-Dreiecksgeschäft". Wurde dies bei der Rechnung aus Versehen nicht auf JA gesetzt, kannst Du das Feld auch in dem zugehörigen MwSt.-Posten noch nachpflegen.

VG,
Anke

Re: Dreiecksgeschäft - dumme Fragen

1. September 2010 16:40

Hi, Anke,

danke für die Antwort. Nur, wie füllst Du dann die Zeile 42 der USt-Voranmeldung (42 42B1 / Lief. bei innergemein. Dreiecksg. §25b)? Da muss doch im Grunde eine nur für Dreiecksgeschäfte geltende MwST-Produktbuchungsgruppe rein, oder?? Was aus meiner Sicht heißt, dass ich in dem Auftrag nicht nur den Haken setzen muss, sondern auch temporär die andere MwST-Produktbuchungsgruppe für den Artikel ändern muss. Oder??

Danke und Gruß
Annette

Re: Dreiecksgeschäft - dumme Fragen

1. September 2010 16:53

Hallo Annette,

für die UVA reicht das natürlich nicht mit dem Haken in dem Feld EU Dreiecksgeschäft. Das kann man zwar für die ZM in den MwSt.-Posten noch nachtragen, aber die MwSt.-Abrechnung sieht ja keinen Filter dafür vor. Temporäre Änderungen von MwSt.-Produktbuchungsgruppen würde ich auch nicht empfehlen - damit öffnet man Fehlern Tür und Tor!

Es empfiehlt sich eher eine separate MwSt-Geschäftsbuchungsgruppe anzulegen (z.B. "EU DREIECK"), da der Inhalt dieses Feldes standardmässig auf einer Rechnung geändert werden kann. Dadurch ergibt sich natürlich auch die Erweiterung der MwSt.-Buchungsmatrix, um die neuen Kombinationen aus MwSt.-GBG und MwSt.-PBG.

VG,
Anke