Abzuziehender Vorauszahlungsbetrag

26. Februar 2018 17:58

Hallo,
ich habe eine Vorauszahlungsrechnung geschrieben und möchte jetzt eine Teilrechnung schreiben. Auf dieser soll aber der Vorauszahlungsbetrag nicht abgezogen werden.
Jetzt kann ich bei verschiedenen Positionen den Betrag im Feld "Abzuziehender Vorauszahlungsbetrag" auf Null setzen.
Aber bei anderen Positionen geht das wieder nicht. Hierbei handelt es sich immer um die Positionen, bei denen ich die komplette gelieferte Menge auch fakturieren will.
Kann mir jemand erklären woran das liegt?
Danke!
Peggy

Re: Abzuziehender Vorauszahlungsbetrag

26. Februar 2018 18:15

Hallo,

das kann sehr kompliziert werden, insbesondere dann wenn du 100% Vorauszahlung hattest.

Du müsstest dann auch für deine Rechnung u.U. Mehrwertsteuer abführen, wenn du den Vorauszahlungsbetrag nicht berücksichtigst.

Gruß Fiddi

Re: Abzuziehender Vorauszahlungsbetrag

27. Februar 2018 10:36

Hallo fiddi,

ich weiß, dass das für die Buchhaltung nicht ganz einfach ist.
Leider ging es in diesem Fall nicht anders.
Das Problem ist, dass wir eine Vorauszahlung von 33% hatten. Also haben wir eine entsprechende Vorauszahlungsrechnung geschrieben.
Auf den folgenden Rechnungen hat NAV dann natürlich, vollkommen korrekt, die bereits geleisteten Vorauszahlungen pro Position abgezogen. Soweit alles unproblematisch.
Nur wollte unser Kunde das so nicht, er hat jetzt den kompletten Vorauszahlungsbetrag auf seiner letzten Zahlung abgezogen.
Also mussten wir die Vorauszahlungsrechnung komplett gutschreiben und würden jetzt nur noch 100% Rechnungen ohne Abzug schreiben.
Hier macht NAV aber momentan nicht mit. Es will nach wie vor die Vorauszahlungsbeträge abziehen und ich bekomme das nicht korrigiert.

Peggy

Re: Abzuziehender Vorauszahlungsbetrag

27. Februar 2018 11:06

Hallo,

wie du die Rechnungen schreibst, und wie der Kunde zahlt hat eigentlich nichts mit einander zu tun.

Du kannst doch beliebige Zahlungen mit beliebigen Rechnungen (des gleichen Kunden) ausgleichen, Hauptsache das ganze geht zu 0 auf. :!: :?:

Gruß Fiddi

Re: Abzuziehender Vorauszahlungsbetrag

27. Februar 2018 11:29

Hallo Fiddi,

das Problem ist, dass NAV immer noch die Vorauszahlung auf den neuen Rechnungen abzieht.
Das soll aber nicht sein und ich kann es auch nicht aus der Rechnung löschen.
Die Rechnungen sind somit 33% zu niedrig.
Verstehst Du was ich meine?

Peggy

Re: Abzuziehender Vorauszahlungsbetrag

27. Februar 2018 11:41

Hallo,

Peggy hat geschrieben:Die Rechnungen sind somit 33% zu niedrig.


Du schreibst die Rechnungen. Die Summe der Rechnungen geht doch auf oder?

Das sieht mir ein bisschen so aus, als ob euer Kunde sich - zumindest vorübergehend - zwei mal Vorsteuer ziehen möchte. Einmal für die Vorauszahlungsrechnung und einmal für die Zwischenrechnung.

Gruß Fiddi

Re: Abzuziehender Vorauszahlungsbetrag

27. Februar 2018 12:09

Hallo Fiddi,

nein, die Rechnungen müssen 100% sein, nicht um 33% Vorauszahlung gekürzt.
Der Kunde hat die 33% Vorauszahlung bezahlt (z.B. 10.000,-€) und hat die kompletten 33% (wieder 10.000,-€) mit den ersten Rechnungen wieder abgezogen.
Daher mussten wir die Vorauszahlungsrechnung wieder gutschreiben, um die Zahlung gegenbuchen zu können und auch die ersten Rechnungen korrigieren.
Wir brauchen auf unseren weiteren Abschlagsrechnungen also keine Vorauszahlung mehr abziehen, die hat der Kunde ja bereits voll zurück erhalten.
Alle unsere weiteren Rechnungen müssen also auf den vollen Betrag ausgestellt sein, und aus dem NAV bekomme ich nur Rechnungen, auf denen wieder 33% abgezogen sind.
Und nein, wir können uns den Kunden nicht so "erziehen", dass er die Rechnungen so akzeptiert, wie sie unser System erstellt, dazu ist der Kunde zu groß. :wink:

Peggy

Re: Abzuziehender Vorauszahlungsbetrag

27. Februar 2018 13:18

Der Kunde hat die 33% Vorauszahlung bezahlt (z.B. 10.000,-€) und hat die kompletten 33% (wieder 10.000,-€) mit den ersten Rechnungen wieder abgezogen.


Jetzt macht das auch mehr Sinn. :wink:

Blende dir doch mal die Spalte "Abzuziehender Vorauszahlungsbetrag" in der Verkaufszeile des Auftrags ein.
Du muss jetzt zwar ein wenig rechnen, aber wenn du den Vorauszahlungsbetrag, den der Kunde abziehen wird, jetzt auf die zu fakturierenden Zeilen verteilst, berücksichtigt NAV das auch in der Rechnung.

Gruß Fiddi

Re: Abzuziehender Vorauszahlungsbetrag

27. Februar 2018 13:58

Hallo Fiddi,

genau das ist ja das Problem. Da soll nix mehr abgezogen werden.
Und ich kann die Summe in dieser Spalte nur dann auf Null setzen, wenn ich nicht die komplette gelieferte Menge fakturieren will. (Was ja grundlegend auch richtig ist).
Wir haben da am Anfang schon einen Fehler drin, den ich hier nicht mehr korrigiert bekomme.

Peggy

Re: Abzuziehender Vorauszahlungsbetrag

27. Februar 2018 14:18

Hallo,

du musst bei der ersten normalen Rechnung das/die "Abzuziehenden VZ- Betrag"- Feld(er) so setzen, dass der gesamte VZ- Betrag berücksichtigt wird. Dann bleibt für die restlichen Rechnungen nichts mehr über.

Gruß Fiddi

Re: Abzuziehender Vorauszahlungsbetrag

28. Februar 2018 11:52

Hallo Fiddi,

danke für deine Hilfe.
Leider gestaltet sich das Ganze bei uns etwas komplizierter, da unser Kunde hier im Nachhinein immer seine Rechnungen geändert haben möchte. :roll:
Und dadurch waren bereits Beträge verbucht, die dann wieder gutgeschrieben werden mussten. Und das erkennt NAV dann ja nicht mehr im Auftrag.
Ich habe jetzt eine Lösung gefunden, so dass wir erstmal die Rechnung rausschicken können.

Peggy

Re: Abzuziehender Vorauszahlungsbetrag

28. Februar 2018 12:08

Hallo,

Leider gestaltet sich das Ganze bei uns etwas komplizierter, da unser Kunde hier im Nachhinein immer seine Rechnungen geändert haben möchte.


Wäre es dann nicht geschickter vorher eine Proforma- Rechnung zu schicken. (Achtung: u.U. Sonderprogrammierung für Vorauszzahlungsberücksichtigung nötig) Dann könnte man das vorher klären.

Denn wenn ihr immer an den Rechnungen für diesen Kunden bastelt, könnte das bei einer Prüfung durch das Finanzamt bei euch auffallen. Was zu einem Besuch eben dieses Amtes bei eurem Kunden führen könnte.

Gruß Fiddi

Re: Abzuziehender Vorauszahlungsbetrag

28. Februar 2018 12:28

Da hast Du schon recht. Unser Steuerbüro ist auch immer wieder begeistert.
Lässt sich jetzt leider nicht mehr ändern, aber danke für den Tipp mit der Proformarechnung.

Peggy