USt.VA §13b Abs. 7 Reverse-Charge

21. Juni 2011 16:09

Hallo zusammen,

der Deutsche Bundestag hat die Umkehrung der Umsatzsteuerpflicht, also die Einführung des Reverse-Charge (RC)-Verfahrens auf Lieferungen von Industrieschrott, Altmetallen und einigen weiteren
Abfallstoffen beschlossen. Die Neuregelung gilt ab dem 1. Januar 2011 ohne Übergangsfrist. Durch Reverse-Charge (nach § 13b UStG) verlagert sich die Umsatzsteuerschuld für Lieferungen vom
leistenden Unternehmen auf den Leistungsempfänger. Voraussetzung hierfür ist, dass der Leistungsempfänger Unternehmer ist und die Schrottlieferung in Deutschland begann und endete. Somit fallen
Steuerschuld und Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger zusammen.

Seit letztem Monat bekommen wir Gutschriften von Schrotthändlern.

Umsatzsteuer muss in Zeile 51 (Kz 84 und 85) ausgewiesen werden und der dazugehörige Vst.-Betrag in Zeile 58 (Kz 67). Eigentlich eine Nullnummer.... aber wie zeige ich die Steuerbeträge in der Mwst. - Abrechnung?
Hat jemand bereits Erfahrung mit der Einrichtung in NAV 4.03?

Vorab Danke.

Gruß,
Lemmi

Re: USt.VA §13b Abs. 7 Reverse-Charge

27. Juli 2011 13:18

Vielleicht hilft das Stichwort "Erwerbsbesteuerung" weiter?!

Re: USt.VA §13b Abs. 7 Reverse-Charge

27. Juli 2011 23:32

Hallo,

das Reverse-Charge-Verfahren (§13b UStG) wird sozusagen "halbjährlich" in DE ausgebaut. Wir betreuen unsere Kunden bezüglich gesetzlicher Änderungen im UStG bereits rechtzeitig im Vorfeld (z.B. : 13B ist nicht wirklich neu...). Aber wir betreuen eben, bevor der erste Geschäftsvorfall eintritt. Falls Bedarf besteht: PN an mich. Besten Dank vorab!

Gruß,
Anke