Hallo zusammen,
wir haben im Dezember letzten Jahres auf MS Dynamics NAV 2017 umgestellt. (Version 10.0.17501.0)
Wir verwenden die Standard-Module fĂĽr Marketing, Vertrieb, Einkauf und Lager.
In der Buchhaltung wird nach wie vor DATEV eingesetzt.
Zur Frage:
Wir haben einige Debitoren mit Lastschrift-Zahlungsbedingung.
Um die Posten aus den Verkaufsrechnungen via Banking-Programm einzuziehen, hat unser NAV-Partner eine Anpassung geschrieben, mit der wir jedoch nicht 100% zufrieden sind.
Daher habe ich es nun mal mit dem NAV - Standard versucht und die entsprechenden Einrichtungen in der Test-DB vorgenommen.
AnschlieĂźend habe ich je einen Verkaufsrechnung und einen Verkaufsauftrag durchgebucht.
ĂĽber Lastschriften -> Lastschrift erstellen werden auch Posten erzeugt.
Als Lastschriftbetrag steht jedoch immer der Ursprungsbetrag (vor Skonto-Abzug).
Folgende Beispiel-Zahlungsbedingung habe ich verwendet:
Bankeinzug 8 Tage 4% Skonto.
Eingerichtet ist diese wie folgt:
Fälligkeitsdatum 8T
Skontoformel 8T
Rabatt in %: 4
Ist für mich als FiBu-Laie ja erst mal korrekt, da bei den Lastschrift-Zahlungsbedingungen Skonto-und Fälligkeitszeitraum identisch ist.
Ich habe testweise auch mal beim Fälligkeitsdatum und / oder Skontoformel 8T entfernt, dennoch wird der Skontobetrag nicht abgezogen.
Jemand eine Idee, woran das liegen könnte?