§ 13B ABS. 2 NR. 7 UStG RC

6. April 2011 10:52

Guten Morgen,

habe Probleme eine GS nach § 13B ABS. 2 NR. 7 UStG in der UStVa abzubilden.
Ein Lieferant (D) stellt uns eine GS über Kabelschrott aus nach 13b. ohne MwSt.
Wie muss den hier die MwSt-Matrix eingestellt werdend das sowohl Vorsteuer als auch Mwst-Posten gebildet werden.
Erwerbsbesteuerung ??? :?: :?:

im voraus besten Dank

Thomas

Re: § 13B ABS. 2 NR. 7 UStG RC

28. Juli 2011 10:16

Hallo,

wir haben das gleiche Problem und ich würde auch über die Erwerbsbesteuerung gehen wollen. Erste Tests verliefen positiv.
Wie habt ihr das jetzt gelöst? Gab es Schwierigkeiten?

Re: § 13B ABS. 2 NR. 7 UStG RC

28. Juli 2011 10:57

Oppsie - Da fragt mal lieber BEIDE euren Steuerberater bevor ihr hier Vorsteuer zieht! Es handelt sich dabei nämlich um eine Gutschrift, welche eigentlich eine Verkaufsrechnung von Euch darstellt (Gutschriftsverfahren - Schrottumsatz nach §13b UStG).

VG,
Anke

Re: § 13B ABS. 2 NR. 7 UStG RC

28. Juli 2011 11:18

Anke S. hat geschrieben:...welche eigentlich eine Verkaufsrechnung von Euch darstellt..


Oder EK- Gutschrift/EK- Reklamation :?: :?: :!:


Gruß, Fiddi

Re: § 13B ABS. 2 NR. 7 UStG RC

28. Juli 2011 13:54

Hallo Fiddi

nee, nee - Du hast ja den Schrott an den Verwerter gegeben und erhälst dafür Geld. Du hast den Schrott also verkauft. Nur, dass nicht Du ihm eine Verkaufsrechnung ausstellst, sondern er Dir eine "Gutschrift". Das nennt man Gutschriftsverfahren - welches in einigen Branchen zum Einsatz kommt. Auch bei der Schrottverwertung. Neu ist nur, dass die Schrottverwertung ab dem 01.01.2011 unter den §13 b UStG fällt und somit die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (der, der den Schrott erhält!) übergeht. Geben tat es die Schrottverwertung vorher auch schon ;-) Da war sie aber eben ein normaler 19%-iger Inlandsumsatz. Die Gutschriftsnummer sollte man dann als externe Belegnummer in der Verkaufsrechnung eintragen.

VG,
Anke

Re: § 13B ABS. 2 NR. 7 UStG RC

28. Juli 2011 14:07

Danke, aber ein bisschen anders ist der Fall schon. Es findet eine Buchung im Inland einkaufseitig statt, aber das muss eben jetzt in der USTVA berücksichtigt werden. Nur generell ist die Erwerbsbesteuerung für die EU gedacht und daher meine Frage nach evtl. Problemen.

EDIT: Dankeschön, Anke, für die Erklärung, hat sich überschnitten.

Re: § 13B ABS. 2 NR. 7 UStG RC

28. Juli 2011 14:39

Anke S. hat geschrieben:Du hast ja den Schrott an den Verwerter gegeben und erhälst dafür Geld


Ich kann das aber auch so verstehen, dass ich nicht verbrauchte Ware an meinen Lieferanten zurückgebe und dafür eine Gutschrift erhalte auch wenn das was ich da zurückgebe nicht unbedingt immer direkt verwertbar ist.
Beispiel:
Ich kaufe vom Stahlwerk 10 Tonnen Stahlblech, aus denen ich für 9 Tonnen Blechteile herausstanze. Danach liefere ich 1 Tonne zurück an das Stahlwerk, und bekomme dafür eine Gutschrift (die ich u.U. auch noch mit meinem Einkauf verrechnen möchte). Das Stahlwerk wirft die Rücklieferung zwar in den Hochofen, aber das ist die Sache des Lieferanten :-? Und ob das Schrott ist, oder ein Rohstoff wird man hier nur schwer unterscheiden können :mrgreen: .

Gruß, Fiddi

Re: § 13B ABS. 2 NR. 7 UStG RC

28. Juli 2011 14:46

Erwerbsbesteuerung nennt sich in der deutschen Version die MWSt.-Berechnugsart "Reverse-Charge" (das wurde halt in den 80er Jahren so auf deutsch übersetzt, da es damals nur um Erwerbe in der EU ging).

Wenn Du die Schrott-Gutschrift erhälst, benutzt Du in der Buchung die Buchungsart "Verkauf", da es ja Dein Umsatz ist (UVA = KZ 60, darüber wird u.a. der Schrottverkauf ab Januar 2011 gemeldet):
Bei der MwSt-Berechnungsart "Erwerbsbesteuerung = Reverse-Charge-Verfahren = §13b UStG" wird in Zusammenhang mit der Buchungsart "Verkauf" keine Steuer berechnet und gebucht.

Wenn Du den Schrott beziehst - also, wenn Du der Verschrotter bist, dann nimmst Du die gleiche Kombination aus der MwSt.-Buchungsmatrix aber dann eben mit der Buchungsart "Einkauf" (Meldung überfolgt ber unterschiedliche KZ in der UVA):
es wird der Steuersatz lt. Feld "MwSt. %" gerechnet und der Steuerbetrag im Soll auf dem hinterlegten "Vorsteuerkonto" gebucht und parallel im Haben auf dem hinterlegten "Erwerbssteuerkonto".

VG,
Anke

Re: § 13B ABS. 2 NR. 7 UStG RC

28. Juli 2011 14:49

fiddi hat geschrieben: Danach liefere ich 1 Tonne zurück an das Stahlwerk,


Tja, für das Stahlwerk ist das aber eben wieder "Rohmaterial" welches eingekauft wird. Und damit dort Einkauf. Es handelt sich bei dem "Schrottzurückgeber" um einen Umsatz! Und zwar auch schon bevor man das ab Januar 2011 über §13b UStG abwickeln muss.Bitte klärt das UNBEDINGT mit eurem Steuerberater, da ihr mir ja hier keinen Glauben schenken wollt.

VG,
Anke

Re: § 13B ABS. 2 NR. 7 UStG RC

28. Juli 2011 14:53

fiddi hat geschrieben:und bekomme dafür eine Gutschrift (die ich u.U. auch noch mit meinem Einkauf verrechnen möchte).


Betriebswirtschaftlich gesehen okay - aber dann kannst Du da ja auf ein Extra-Sachkonto buchen und dies in der BWA beim Einkauf verrechnen. In der GuV der Bilanz muss es als Erlös gezeigt werden.
Und umsatzsteuerlich ist es ein Umsatz, der unter §13b UStG fällt (KZ 60 der UVA, für Schrottumsatz ab Januar 2011).

So, mehr sage ich zu diesem Thema nicht mehr.
VG,
Anke