15. Mai 2006 13:31

Ich war Freitag bei einem potentiellen MBS-Partner. Dort hatte ich u.a. einmal gefragt, warum ich denn deren Meinung nach von Navision 2.0 auf 3.7 wechseln sollte.
Einziges schlagkräftiges Argument war das Fehlen der rechtlichen Grundlage in Navision 2.0. Die GDPdU.

2.0 deckt dieses ja nicht mehr ab. Hatte mich vorher schlau gemacht und biem GDPdU-Portal nachgefragt. Diese meinten, dass es eine Schnittstelle zu Navision 2.0 gibt. (kostet so um die 500€)

Der potentielle MBS-Partner meinte jedoch, dass diese nicht kompatibel mit Navision 2.0 wäre.

Hat jemand von euch da erfahrungen mit der GDPdU und einer zusätzlich Implementierten Schnittstelle? Und wenn man in die Zukunft schaut, sollen da ja noch Veränderungen anstehen. Z.B. das man viel öfter die Betreibsdaten online einschickt etc. Ob da diese Schnittstelle noch sinnvoll ist?

15. Mai 2006 14:37

Zu 2.00 ist die sicherlich inkompatibel, denn mir ist höchstens mal eine Version für 2.60 über den Weg gelaufen.

15. Mai 2006 14:39

Prima... nur Probleme mit dem ding :-? :wink:

19. April 2007 15:23

Hallo,

wir haben jetzt ein ähnliches Problem: Ein Prüfer, der auf Daten nach GDPdU zugreifen will. Und wir haben Version 2.60, ich sehe auch in der Lizenz das Modul, habe allerdings keinerlei Objekte für GDPdU in meiner Datenbank.

Ich meine mich dunkel zu erinnern, dass es da ein Modul gab. Also Objekte, die man einspielen konnte, die einen Zugriff für einen Prüfer regeln, d.h. Login, Zugriffsrechte, ein Hauptmenü, dass nur bestimmte Dinge zeigt, einen Bericht, der bestimmte Zahlen ausdruckt, u.s.w. Deshalb mal ein paar Fragen dazu:

1. Gibt es ein solches Modul für 2.60, und woher bekomme ich das? Muss das einfach nur eingespielt werden, oder fällt da sonst noch etwas an?

2. Wenn es das gibt, stellt dieses Modul nur einen Zugriff für den Prüfer zur Verfügung, oder gibt es auch ein Modul, dass den Export der Daten möglich macht?

3. Wenn ein Export nach GDPdU in Navision 2.60 nicht möglich sein sollte, muss sich der Prüfer dann damit zufrieden geben, dass wir ihm Variante 1 anbieten (Zugriff auf die Daten), oder kann er darauf bestehen, einen Export, z.B. auf einem Datenträger, zu bekommen?

Vielen Dank für jede Hilfe!

19. April 2007 17:02

Ok, einiges konnte ich mir jetzt selbst beantworten (mit Hilfe des GDPdU-Objektfiles):

1. Ja, gibt es. Anscheinend müssen nur die Objekte eingespielt werden, ein Dataport importiert die Zugriffsrechte und Berichtslisten. Das Einzige, was ich anschließend getan habe: Einen Benutzer für den Prüfer anlegen, diesem die neue Rolle GDPdU und das spezielle Hauptmenü zuweisen. Muss ich sonst noch etwas tun?

2. Das Modul stellt nur einen Zugriff zur Verfügung. Gibt es auch ein Modul, dass einen Export bietet?

3. ???

25. Mai 2007 11:20

Hallo danyel!

Die GDPdU-Schnittstelle ist Bestandteil der Zusatzmodule. Die notwendigen Objekte sind daher Bestandteil der AddOn- (auch genannt Zusatzmodule-)Datenbank bzw. deren Objektpaket. Beides ist verfügbar im Partnerbereich von MBS. Zugriff hat darauf, wie der Name schon sagt, ein MBS-Partner (der Ihnen die Lizenz verkauft hat).

Die Schnittstelle läuft auch unter 2.60, jedoch müssen ggfs. Objekte gemerged werden. Soll heißen: Die Integration der GDPdU-Schnittstelle sollte durch den Sie betreuenden Partner oder einen Freelancer (falls Sie eine eigene Entwickler-Lizenz besitzen) integriert werden.

Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, dass MBS im Supportbereich sinnvolle Änderungen an den Objekten empfiehlt (keine Objekte, nur Code-Beispiele), um
- den Export sinnvoll einzuschränken (Filter auf Code-Felder wie Sachkonto.Nr.)
- weitere Datumsfilter-Funktionen auf FlowFields wie Bewegung (z.B. neben dem Endwert auch den Anfangswert [Fibu: EB-Wert] und die Bestandsveränderung)

Zu 3. - Zitat aus BMF-Schreiben vom 16. Juli 2001 - IV D 2 - S 0316 - 136/01:

"Bei der Ausübung des Rechts auf Datenzugriff stehen der Finanzbehörde nach dem Gesetz drei Möglichkeiten zur Verfügung. Die Entscheidung, von welcher Möglichkeit des Datenzugriffs die Finanzbehörde Gebrauch macht, steht in ihrem pflichtgemäßen Ermessen; falls erforderlich, kann sie auch mehrere Möglichkeiten in Anspruch nehmen: ..."

z.B. hier http://elo-digital.de/pdfs/gdpdu.pdf, im Netz oder beim Steuerberater!


Viele Grüsse
Herr.Schmidt